Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
APAB- Fortbildungsrichtlinie
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
31.08.2024
Außerkrafttretensdatum
02.07.2026
Abkürzung
APAB-FRL
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die kontinuierliche Fortbildung hat folgende Fachgebiete zu umfassen:
Rechnungslegung und externe Finanzberichterstattung, insbesondere
Erstellung von Jahresabschlüssen, Sonderfragen des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse und der Inhalt des Lageberichtes,
Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
Planungsrechnung inklusive Fortbestehensprognose,
Sonderbilanzen unter Berücksichtigung unternehmensrechtlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften,
Sonderrechnungslegungsvorschriften,
internationale Rechnungslegungsstandards,
Abschlussprüfung, insbesondere
Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Z 1 aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,Abschluss- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Ziffer eins, aufgezählten Bereiche, einschließlich der Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,
Nationale und internationale Prüfungsstandards,
Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, ABl. L 158 vom 27.5.2014,Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537 aus 2014, über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, Amtsblatt , L 158 vom 27.5.2014,
Abschlussprüfung und Berichterstattung im Finanzdienstleistungsbereich,
Abgabenrecht, soweit für die Abschlussprüfung relevant,
Personalverrechnung, soweit für die Abschlussprüfung relevant,
Prüfung von internen Kontrollsystemen,
Prüfung der IT-Anwendung in der Rechnungslegung,
Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware,
Mathematik und Statistik, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind,
materielles Abgabenrecht und Finanzstrafrecht einschließlich der zugehörigen Verfahrensrechte, insbesondere
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Umgründungssteuerrecht, Rechtsformgestaltung,
Ertragssteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
Umsatzsteuer und Verfassung von Abgabenerklärungen,
Internationales Steuerrecht,
Bank-, Versicherungs-, Wertpapier-, Börse- und Devisenrecht sowie Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung,
Rechtslehre, insbesondere
Bürgerliches Recht, insbesondere Schuld-, Sachen- und Erbrecht sowie vertragliche Schuldverhältnisse,
Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Stiftungsrecht und Vereinsrecht,
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
Europarecht auf den Gebieten der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und des Abgabenrechts,
Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof sowie Verwaltungsstrafrecht, sowie
Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder.
Schlagworte
Abschlussprüfung, Bankrecht, Versicherungsrecht, Wertpapierrecht, Börserecht, Geldwäschefinanzierung, Schuldrecht, Sachenrecht, Sozialversicherungsrecht
Im RIS seit
31.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2026
Gesetzesnummer
20012660
Dokumentnummer
NOR40264551