Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
17.07.2024
Außerkrafttretensdatum
25.07.2025
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes, BGBl. II Nr. 414/2003, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 414 aus 2003,, außer Kraft. (2)Absatz 2,Grundausbildungen, deren Ausbildungspläne bis zum Tag der Kundmachung genehmigt wurden, werden nach den bis zum Tag der Kundmachung gültigen Bestimmungen abgeschlossen. Im Einzelfall kann davon abgesehen werden, sofern dies mit den in der Verordnung festgesetzten Zielen vereinbar ist und dies von der oder dem Bediensteten gewünscht wird.
Schlagworte
Inkrafttreten
Im RIS seit
16.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2025
Gesetzesnummer
20012647
Dokumentnummer
NOR40263807