Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Telekom-Richtsatzverordnung 2024
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.08.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
TRV 2024
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Der Richtsatz gemäß § 1 ist auf jene Angebote oder Nachfragen anzuwenden, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Der Richtsatz gemäß Paragraph eins, ist auf jene Angebote oder Nachfragen anzuwenden, die ab Inkrafttreten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden.
Im RIS seit
08.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2024
Gesetzesnummer
20012633
Dokumentnummer
NOR40262955