Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.06.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2019 mit insgesamt 1 794 921,29 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

11.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024

Gesetzesnummer

20012601

Dokumentnummer

NOR40262389

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/145/A1/NOR40262389

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