Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
BMAW-Grundausbildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
08.02.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Beachte
Tritt für den Ressortbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Arbeit) mit Ablauf des 7.1.2026 außer Kraft (vgl. § 13,
BGBl. II Nr. 6/2026).
Text
Theoretische Ausbildung
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die theoretische Ausbildung umfasst grundsätzlich folgende Bereiche:
die allgemeine theoretische Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB), sowie
die ressortinterne theoretische Ausbildung.
(2)Absatz 2,Abweichend von Abs. 1 können berufsgruppenspezifische Abweichungen in den Ausbildungscurricula bzw. den Ausbildungsplänen vorgesehen werden.Abweichend von Absatz eins, können berufsgruppenspezifische Abweichungen in den Ausbildungscurricula bzw. den Ausbildungsplänen vorgesehen werden.
Im RIS seit
08.02.2023
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2026
Gesetzesnummer
20012171
Dokumentnummer
NOR40250885