(1)Absatz eins,Eine individuelle Verbrauchserfassung bzw. Fernablesbarkeit ist kosteneffizient gemäß §§ 54 und 55 EEffG, wenn die erzielbaren Energiekosteneinsparungen gemäß § 5 die anfallenden Mehrkosten gemäß § 6 übersteigen.Eine individuelle Verbrauchserfassung bzw. Fernablesbarkeit ist kosteneffizient gemäß Paragraphen 54 und 55 EEffG, wenn die erzielbaren Energiekosteneinsparungen gemäß Paragraph 5, die anfallenden Mehrkosten gemäß Paragraph 6, übersteigen.