Bundesrecht konsolidiert

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Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung § 3

Kurztitel

Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 321/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

10.11.2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EEff-IVEV

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Text

2. Abschnitt
Konkretisierung der technischen Machbarkeit und kosteneffizienten Durchführbarkeit

Technische Machbarkeit

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die individuelle Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit gemäß den Paragraphen 54 und 55 EEffG ist technisch machbar, sofern keine der Ausnahmen gemäß Absatz 2 bis 3 vorliegt.
  2. Absatz 2,In Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder in Mehrzweckgebäuden, die über eine zentrale Anlage zur Wärmeerzeugung verfügen oder über ein Fernwärmesystem versorgt werden, ist die individuelle Verbrauchserfassung einzelner Nutzungseinheiten mittels Wärmezähler bei Vorliegen der folgenden Wärmeabgabesysteme technisch nicht machbar:
    1. Ziffer eins
      Heizung über Bauteilaktivierung;
    2. Ziffer 2
      Heizung über eine zentrale Lüftungsanlage;
    3. Ziffer 3
      Dampfheizsysteme;
    4. Ziffer 4
      Flächenheizsysteme, die mehrere Nutzungseinheiten über einen Heizkreis versorgen, und
    5. Ziffer 5
      Einrohr- oder Zweirohrsysteme, die mehrere Nutzungseinheiten über einen Heizkreis versorgen.
  3. Absatz 3,In Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder in Mehrzweckgebäuden, die über eine zentrale Anlage zur Kälteerzeugung verfügen oder über ein Fernkältesystem versorgt werden, ist die individuelle Verbrauchserfassung einzelner Nutzungseinheiten mittels Kältezähler bei Vorliegen der folgenden Kälteabgabesysteme technisch nicht machbar:
    1. Ziffer eins
      Kühlung über Bauteilaktivierung;
    2. Ziffer 2
      Kühlung über eine zentrale Lüftungsanlage;
    3. Ziffer 3
      Kühlkreise, die mehr als eine Nutzungseinheit versorgen, und
    4. Ziffer 4
      Kühlung über das Wärmeabgabesystem des Heizkreises (Change-Over-Systeme).

Schlagworte

Einrohrsystem

Im RIS seit

09.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2023

Gesetzesnummer

20012388

Dokumentnummer

NOR40256880

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/321/P3/NOR40256880

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