(4)Absatz 4,Die Anzahl der Punkte je Referenzprojekt erhöht sich um jeweils einen Punkt für jede 400. Arbeitsstunde, die die zu qualifizierende bzw. zu requalifizierende Person an dem Referenzprojekt maßgeblich beteiligt ist bzw. dieses geleitet hat, wenn das Referenzprojekt in einem Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mindestens 28 GWh durchgeführt wurde.