Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
19.08.2023
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EEff-SKV
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
Hauptenergieverbrauchende Faktoren und wesentliche Energieverbrauchsbereiche
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Die hauptenergieverbrauchenden Faktoren sind je nach wesentlichem Energieverbrauchsbereich einer der Nutzungskategorien gemäß Abs. 2 bis Abs. 4 zuzuordnen und im standardisierten Kurzbericht anzugeben.Die hauptenergieverbrauchenden Faktoren sind je nach wesentlichem Energieverbrauchsbereich einer der Nutzungskategorien gemäß Absatz 2 bis Absatz 4, zuzuordnen und im standardisierten Kurzbericht anzugeben.
(2)Absatz 2,Hinsichtlich des wesentlichen Energieverbrauchsbereichs „Gebäude“ hat die Zuordnung auf folgende Nutzungskategorien je Energieträger in kWh zu erfolgen:
Warmwasser und Sanitärtechnik;
sonstige Dienstleistungen;
(3)Absatz 3,Hinsichtlich des wesentlichen Energieverbrauchsbereichs „Produktionsprozess“ hat die Zuordnung auf folgende Nutzungskategorien je Energieträger in kWh zu erfolgen:
innerbetrieblicher Transport;
Mess-, Steuer- und Regeltechnik;
(4)Absatz 4,Hinsichtlich des wesentlichen Energieverbrauchsbereichs „Transport“ hat die Zuordnung auf folgende Nutzungskategorien je Energieträger in kWh zu erfolgen:
Personenverkehr (Dienstleistung);
Personenverkehr (Betrieb);
Personenverkehr (Pendelverkehr);
Schlagworte
Messtechnik, Steuertechnik
Im RIS seit
21.08.2023
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2023
Gesetzesnummer
20012334
Dokumentnummer
NOR40255211