Bundesrecht konsolidiert

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Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik § 1

Kurztitel

Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 240/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation

Text

Lehrplan

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) gilt der in der Anlage enthaltene Lehrplan.
  2. Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Im RIS seit

16.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2023

Gesetzesnummer

20012333

Dokumentnummer

NOR40255162

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/240/P1/NOR40255162

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