Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
Text
Lehrplan
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) gilt der in der Anlage enthaltene Lehrplan.
(2)Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Im RIS seit
16.08.2023
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2023
Gesetzesnummer
20012333
Dokumentnummer
NOR40255162