Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
15.07.2023
Außerkrafttretensdatum
02.09.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Jede geplante Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung bzw. jede geplante Organisationsänderung ist nach Abschluss des Verfahrens gem. den §§ 9 f PVG der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bekannt zu geben.Jede geplante Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung bzw. jede geplante Organisationsänderung ist nach Abschluss des Verfahrens gem. den Paragraphen 9, f PVG der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bekannt zu geben.
(2)Absatz 2,In Arbeitsgruppen zur Umsetzung von Verwaltungsreformmaßnahmen, Personalplanung und Personalentwicklung, Neuorganisation und Zukunftsprojekten, wie z. B. bei Verwaltungs-Innovations-Programmen, ist auf einen angemessenen Frauenanteil der Mitglieder hinzuwirken.
Schlagworte
Personalentwicklung, Geschäftseinteilung
Im RIS seit
17.07.2023
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2026
Gesetzesnummer
20012314
Dokumentnummer
NOR40254250