Artikel 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder, BGBl. II Nr. 237/2013, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2013,, außer Kraft.