das Mutterunternehmen einer Wertpapierfirmengruppe gemäß Anlage 3, sofern sie Adressaten der konsolidierten Beaufsichtigung gemäß § 38 Abs. 1 WPFG sind, während das Mutterunternehmen eine nicht-österreichische Mutterwertpapierfirma, eine Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder eine gemischte Mutterfinanzholdinggesellschaft ist.das Mutterunternehmen einer Wertpapierfirmengruppe gemäß Anlage 3, sofern sie Adressaten der konsolidierten Beaufsichtigung gemäß Paragraph 38, Absatz eins, WPFG sind, während das Mutterunternehmen eine nicht-österreichische Mutterwertpapierfirma, eine Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder eine gemischte Mutterfinanzholdinggesellschaft ist.