Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
03.06.2023
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GA VO-BMK 2022
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, oder dienstvertraglicher Regelungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für jene Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,, oder dienstvertraglicher Regelungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist. (2)Absatz 2,Diese Verordnung gilt nicht für die Bediensteten des Österreichischen Patentamtes.
Schlagworte
Ernennungserfordernis
Im RIS seit
02.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2023
Gesetzesnummer
20012273
Dokumentnummer
NOR40253203