Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan BMKÖS § 16

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan BMKÖS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 154/2023 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 247/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 16

Inkrafttretensdatum

24.05.2023

Außerkrafttretensdatum

18.08.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 247/2026

Text

Schulung von Führungskräften

Paragraph 16,
  1. Absatz eins,Personalverantwortliche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vorgesetztenfunktion haben sich über das B-GlBG und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren. In der Ausbildung von Führungskräften ist besonders auf ihre Verpflichtung zur Frauenförderung hinzuweisen.
  2. Absatz 2,In den Führungskräfteschulungen des Ressorts sind Themen wie Frauenförderungsplan, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, einschlägige Bestimmungen des Dienstrechts, respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie verantwortungsvoller Umgang mit Diversität im Team zu behandeln. Besonderes Augenmerk ist auf das Stärken der Fähigkeit zur Delegierung von Verantwortung und zur Teamarbeit zu legen.

Im RIS seit

24.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2026

Gesetzesnummer

20012268

Dokumentnummer

NOR40253054

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/154/P16/NOR40253054

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