Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beginn und Durchführung der automatisierten Datenübermittlung mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
11.02.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Text
Durchführung der automatisierten Datenübermittlung
§ 3.Paragraph 3,
Anlassfallbezogene Abfragen des Finanzamtes Österreich an die von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemverbund sind laufend automatisiert möglich. Anlassfallbezogene Abfragen des Finanzamtes Österreich an die von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammerorganisation gemäß Paragraph 19, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) betriebene Schnittstelle zum Register- und Systemverbund sind laufend automatisiert möglich.
Schlagworte
Registerverbund
Im RIS seit
13.02.2023
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20012157
Dokumentnummer
NOR40251070