Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 7 Urfahr-Dornach 2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
14.01.2023
Außerkrafttretensdatum
10.02.2023
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Freistadt
der Abschnitt von km 13,17 der Richtungsfahrbahn Freistadt bis km 15,52 der Richtungsfahrbahn Freistadt bzw. km 0,54 der Ausfahrtsrampe 1 der Anschlussstelle Dornach sowie
der Abschnitt von km 0,13 der Auffahrtsrampe 2 der Anschlussstelle Dornach bis km 15,52 der Richtungsfahrbahn Freistadt sowie
für die Fahrtrichtung A 1 West Autobahn
der Abschnitt von km 15,52 der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn bzw. km 0,13 der Auffahrtsrampe 2 der Anschlussstelle Dornach bis km 13,33 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Freistadt sowie
der Abschnitt von km 15,52 der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn bis km 0,54 der Ausfahrtsrampe 1 der Anschlussstelle Dornach.
Im RIS seit
16.01.2023
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20012156
Dokumentnummer
NOR40250571