Bundesrecht konsolidiert

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Abwassertechnik-Ausbildungsordnung § 1

Kurztitel

Abwassertechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 113/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Abwassertechnik

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Abwassertechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.

Im RIS seit

25.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20012239

Dokumentnummer

NOR40252384

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/113/P1/NOR40252384

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