(1)Absatz eins,Richtsatz 7 gilt für Mobilfunkstandorte / Rooftop (§ 1 Z 8) auf Gebäuden, die unmittelbar oder mittelbar im ausschließlichen Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen.Richtsatz 7 gilt für Mobilfunkstandorte / Rooftop (Paragraph eins, Ziffer 8,) auf Gebäuden, die unmittelbar oder mittelbar im ausschließlichen Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen.