(1)Absatz eins,Die Senate der ZKQ haben die Aufgabe, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zum Quereinstieg in den Lehrberuf für den Bereich der Verwendung in allgemeinbildenden Unterrichtsgegenständen (Allgemeinbildung) an mittleren und höheren Schulen sowie an allgemeinbildenden Pflichtschulen festzustellen. Dies umfasst neben der Prüfung der pädagogischen, fachlichen und persönlichen Eignung in Bezug auf die Berufspraxis insbesondere die Prüfung, ob die Interessentin oder der Interessent für die angestrebte lehramtliche Verwendung professionelle Kompetenzen aus der Berufspraxis mitbringt und sie oder er hierzu jedenfalls eine fachverwandte abgeschlossene Hochschulbildung mitbringt.