1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Mitglieder
§ 1.Paragraph eins,
Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (§ 45 Abs. 11 Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern. Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (Paragraph 45, Absatz 11, Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß Paragraph 45, Absatz 9, TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern.