Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten § 4

Kurztitel

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 391/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

12.12.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ZIS-V 2022

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Meldepflichtige Bauvorhaben

Paragraph 4,

Direkt und indirekt geplante Bauvorhaben an physischen Infrastrukturen sind, wenn in den nächsten sechs Monaten die erstmalige Beantragung einer Genehmigung oder, wenn keine Genehmigung erforderlich ist, der Baubeginn vorgesehen ist, an die RTR-GmbH zu melden.

Im RIS seit

21.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20012043

Dokumentnummer

NOR40247687

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/391/P4/NOR40247687

Navigation im Suchergebnis