den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union – soweit nicht nach Art. 3m oder 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten.den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union – soweit nicht nach Artikel 3 m, oder 3n der Verordnung (EU) Nr. 833 aus 2014, verboten.