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Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022 § 4

Kurztitel

Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 350/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

27.09.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KMB-V 2022

Index

58/02 Energierecht

Text

Berechnungsmethode verfügbare Kapazität

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Zur Bestimmung der verfügbaren Kapazitäten je Umspannwerk der Netzebene 4 (unterspannungsseitig) ist von der zulässigen Kapazität die genutzte Kapazität, sowie die gebuchte Kapazität abzuziehen.
  2. Absatz 2,Die verfügbare Kapazität kann alternativ mittels eines probabilistischen Verfahrens ermittelt werden. Dazu sind Lastflussberechnungen unter iterativer Erhöhung der hinzugefügten Engpassleistung von erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, sowie unter Variation der Erzeugungstechnologie und der Verortung der erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Netzmodell, bestehende Stromerzeugungsanlagen, nach Paragraph 7, gebuchte Kapazitäten, Annahmen zu Laststruktur und -profilen, Wetterjahr) im betroffenen Netzgebiet durchzuführen. In zumindest fünfhundert Simulationen ist dabei jener Wert an zusätzlich möglicher erneuerbarer Erzeugungsleistung zu ermitteln, der in zumindest fünfzig Prozent der Simulationen hinzugefügt werden kann, ohne dass eine Verletzung der betriebliche Sicherheitsgrenzwerte vorliegt. Die Bewertung kann für ein ganzes Kalenderjahr erfolgen, oder wahlweise auch für jenen Tag, der in einer Voruntersuchung aufgrund der Gleichzeitigkeitsfaktoren der Erzeugungsprofile als dimensionierungsrelevant ermittelt wird.

Schlagworte

Lastprofil

Im RIS seit

27.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2022

Gesetzesnummer

20012015

Dokumentnummer

NOR40247117

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/350/P4/NOR40247117

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