Bundesrecht konsolidiert

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DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung § 4

Kurztitel

DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 318/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 6

Text

Rückerstattung

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, ist eine Rückerstattung in Höhe von 70 % der Abzugsteuer vom Gestellungsentgelt (Paragraph eins,) unzulässig.
  2. Absatz 2,Ungeachtet des Absatz eins, ist eine Rückerstattung in voller Höhe zulässig, wenn für die überlassenen Arbeitskräfte ein Lohnsteuerabzug im Sinne des Paragraph 47, Absatz eins, Litera b, EStG 1988 vorgenommen wurde sowie das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne des Paragraph 82, EStG 1988 wahrnimmt.

Im RIS seit

26.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2022

Gesetzesnummer

20011998

Dokumentnummer

NOR40246883

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