Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
Entlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
§ 2.Paragraph 2,
Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (§ 3) oder im Wege einer Rückerstattung (§ 4) herbeigeführt werden. Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (Paragraph 3,) oder im Wege einer Rückerstattung (Paragraph 4,) herbeigeführt werden.
Im RIS seit
26.08.2022
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Gesetzesnummer
20011998
Dokumentnummer
NOR40246881