Bundesrecht konsolidiert

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DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung § 2

Kurztitel

DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 318/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen

Text

Entlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen

Paragraph 2,

Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (Paragraph 3,) oder im Wege einer Rückerstattung (Paragraph 4,) herbeigeführt werden.

Im RIS seit

26.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2022

Gesetzesnummer

20011998

Dokumentnummer

NOR40246881

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