(2)Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche:
Allgemeine Fach- und Methodenkompetenzen
Die Fachkraft kann die erforderlichen auftragsbezogenen Materialien auswählen, beschaffen, prüfen und aufbereiten. Sie handhabt die zu verwendenden Formen, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe und hält diese instand. Darüber hinaus verfügt die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik über die Kompetenz, betriebsspezifische Anlagen oder Maschinen fachgerecht zu rüsten, anzufahren, zu betreiben, umzubauen und abzustellen. Dabei erfasst und dokumentiert sie technische Daten über den Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse. Die in Bearbeitungssystemen und in der Verarbeitung auftretenden Fehler, Mängel und Störungen kann sie systematisch eingrenzen, beseitigen und dokumentieren. Sie kann auch im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes Restprodukte fachgerecht wiederaufbereiten, recyceln und verwerten.
Die Fachkraft kann Kunststoffe und Kunststoffhalbzeuge spanend und spanlos be- und verarbeiten. Sie wendet die für die chemische und thermische Verbindung von Kunststoffen erforderlichen Methoden an.
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik kann Rohmaterialien nach vorgegebener Rezeptur mischen, homogenisieren und aufbereiten. Darüber hinaus verfügt sie über die Kompetenz, Materialien anhand von Datenblättern den Anforderungen des Produktionsprozesses entsprechend aufzubereiten und weiter zu verarbeiten.
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik kann Kunststoffprodukte unterschiedlicher Art unter Verwendung von branchenüblichen Verarbeitungstechniken wie z. B. Spritzguss, Extrusion, Thermoformen, Laminieren, Prototypenfertigung, Serienfertigung herstellen. Die dafür erforderlichen Temperaturprofile kann sie erstellen und interpretieren.