Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Tischlereitechnik-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Angewandte Mathematik
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
Zeit- und Materialberechnungen (zB Mischungsverhältnis, Zuschnitt, Verschnittsätze),
grundlegende Berechnungen aus der Maschinenkunde (zB Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl).
(2)Absatz 2,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(3)Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 75 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Zeitberechnung
Im RIS seit
25.08.2022
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Gesetzesnummer
20011992
Dokumentnummer
NOR40246817