Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 235/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.06.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018
StF BGBl. II Nr. 235/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

21.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2022

Gesetzesnummer

20011931

Dokumentnummer

NOR40244905

Navigation im Suchergebnis