Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 235/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.06.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2017 mit insgesamt 421 812,46 Euro und für das Jahr 2018 mit insgesamt 2 877 384,48 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

21.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2022

Gesetzesnummer

20011931

Dokumentnummer

NOR40244904

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