(1)Absatz eins,Ob eine neu vereinbarte Finanzierung unter die kreditnehmerbezogene Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 1 fällt, haben Kreditinstitute anhand folgender Formel zu berechnen:Ob eine neu vereinbarte Finanzierung unter die kreditnehmerbezogene Geringfügigkeitsgrenze gemäß Paragraph 5, Absatz eins, fällt, haben Kreditinstitute anhand folgender Formel zu berechnen: