Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Klimabonus-Abwicklungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
18.06.2022
Außerkrafttretensdatum
23.06.2023
Abkürzung
KliBAV
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
I. Einleitungrömisch eins. Einleitung
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundlagen für die Abwicklung der Gewährung eines regional differenzierten Klimabonus (im Folgenden: „Klimabonus“) an natürliche Personen sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle gemäß den Vorgaben des § 2 Abs. 6 KliBG. Gegenstand dieser Verordnung ist die Festlegung der Grundlagen für die Abwicklung der Gewährung eines regional differenzierten Klimabonus (im Folgenden: „Klimabonus“) an natürliche Personen sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle gemäß den Vorgaben des Paragraph 2, Absatz 6, KliBG.
Im RIS seit
17.06.2022
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023
Gesetzesnummer
20011928
Dokumentnummer
NOR40244813