2. Abschnitt
Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger
Freigabe von Pflichtnotstandsreserven
§ 2.Paragraph 2,
Die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. wird angewiesen, für einen Zeitraum von 14 Tagen aus ihren Erdölproduktbeständen oder aus Erdölproduktbeständen, die von einem Dritten für die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 EBG 2012 gelagert werden, 112.000 Tonnen Diesel sowie 56.000 Tonnen Benzin der OMV Downstream GmbH zur Verwendung zuzuführen. Die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. wird angewiesen, für einen Zeitraum von 14 Tagen aus ihren Erdölproduktbeständen oder aus Erdölproduktbeständen, die von einem Dritten für die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, EBG 2012 gelagert werden, 112.000 Tonnen Diesel sowie 56.000 Tonnen Benzin der OMV Downstream GmbH zur Verwendung zuzuführen.