(1)Absatz eins,Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 erster Fall EnLG 2012 zur Sicherung der Energieversorgung ergriffen.Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, erster Fall EnLG 2012 zur Sicherung der Energieversorgung ergriffen.