Bundesrecht konsolidiert

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Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022 § 2

Kurztitel

Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 192/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UHU-VO 2022

Index

20/11 Grundbuch

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind die besonderen Tagebücher automationsunterstützt zu führen und neue Karteikarten nur mehr automationsunterstützt zu eröffnen.
  2. Absatz 2,Langt nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Einlaufstück ein, für das eine Karteikarte bereits besteht, so ist diese Karteikarte umzustellen und das Einlaufstück automationsunterstützt zu erfassen.
  3. Absatz 3,Die Umstellung der Sammlung der nach Paragraph eins, UHG bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden gilt nur für die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einlangenden Urkunden.

Im RIS seit

19.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2022

Gesetzesnummer

20011907

Dokumentnummer

NOR40244195

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