(2)Absatz 2,Der abgebende Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hat dem Endnutzer unmittelbar nach Durchführung der Nummernübertragung eine kostenfreie Ersatznummer zur Verfügung zu stellen, sofern dieser ausdrücklich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verlangt hat. Verlangt der Endnutzer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses gegenüber dem aufnehmenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter, hat dieser die Information unverzüglich, spätestens jedoch im Zuge der Übermittlung des Antrags auf Nummernübertragung, an den abgebenden Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter weiterzuleiten.