(2)Absatz 2,Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können die Registrierung eines E-ID ohne die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters verlangen. Im Zuge der Registrierung eines E-ID sind Minderjährige auf die Informationen gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35, (im Folgenden: DSGVO) gesondert hinzuweisen.Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können die Registrierung eines E-ID ohne die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters verlangen. Im Zuge der Registrierung eines E-ID sind Minderjährige auf die Informationen gemäß Artikel 13, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Amtsblatt Nummer L 119 vom 04.05.2016 Seite 1, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 74 vom 04.03.2021 Seite 35, (im Folgenden: DSGVO) gesondert hinzuweisen.