Kosten
§ 7.Paragraph 7,
Für die Einräumung der Ratenzahlung gem. § 82 Abs. 2a ElWOG 2010 dürfen seitens der Netzbetreiber bzw. der Lieferanten dem Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG bzw. Kleinunternehmen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden. Für die Einräumung der Ratenzahlung gem. Paragraph 82, Absatz 2 a, ElWOG 2010 dürfen seitens der Netzbetreiber bzw. der Lieferanten dem Verbraucher im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG bzw. Kleinunternehmen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.