Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
2. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
05.03.2021
Außerkrafttretensdatum
31.12.2022
Abkürzung
2. NPO-FondsRLV
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Berechnung der Förderung bei Neugründungen und Umgründungen
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Förderbare Organisationen, für die aufgrund von Neu- oder Umgründung oder einer sonstigen Strukturänderung kein Rechnungsabschluss vorliegt, welcher die ersten drei Quartale des Jahres 2019 einschließt, können die Einnahmen für die fehlenden Monate mittels Hochrechnung oder Selbsteinschätzung bestimmen. Die Methode und Höhe der Einnahmen und Einnahmenausfälle müssen sachlich begründet und nachvollziehbar sein.
(2)Absatz 2,Bei der Ermittlung des Einnahmenausfalls im Jahr 2020 ist im Fall von Umgründungen oder vergleichbaren Strukturänderungen im Vergleichszeitraum auf die jeweilige vergleichbare wirtschaftliche Einheit abzustellen.
Schlagworte
Neugründung
Im RIS seit
08.03.2021
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021
Gesetzesnummer
20011489
Dokumentnummer
NOR40231670