Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
VO Ausfallsbonus III
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
03.12.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
31/04 Bundesbeteiligungen
Text
Gewährung eines Ausfallsbonus III an Unternehmen mit hohem UmsatzausfallGewährung eines Ausfallsbonus römisch drei an Unternehmen mit hohem Umsatzausfall
§ 1.Paragraph eins,
Die Gewährung eines Ausfallsbonus III durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen. Die Gewährung eines Ausfallsbonus römisch drei durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
Im RIS seit
06.12.2021
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021
Gesetzesnummer
20011733
Dokumentnummer
NOR40239659