Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141/2020, gesetzwidrig war
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.12.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. September 2021, V 5/20217, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 9. November 2021, zu Recht erkannt:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141/2020, war gesetzwidrig.Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme in Schigebieten festgelegt wird, LGBl. für Oberösterreich Nr. 141 aus 2020,, war gesetzwidrig.
Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“
Im RIS seit
02.12.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2021
Gesetzesnummer
20011720
Dokumentnummer
NOR40239407