Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.07.2021
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ElAbg-BSV
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
Allgemeines
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der Inanspruchnahme der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe nach § 2 Z 5 sowie des ermäßigten Steuersatzes und der Vergütung nach § 4 Abs. 3 des Elektrizitätsabgabegesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, für Bahnstrom.Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der Inanspruchnahme der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe nach Paragraph 2, Ziffer 5, sowie des ermäßigten Steuersatzes und der Vergütung nach Paragraph 4, Absatz 3, des Elektrizitätsabgabegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, für Bahnstrom. (2)Absatz 2,Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.
Im RIS seit
16.11.2021
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2021
Gesetzesnummer
20011692
Dokumentnummer
NOR40238861