Bundesrecht konsolidiert

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Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung § 1

Kurztitel

Elektrizitätsabgabe-Bahnstromverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 464/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2021

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ElAbg-BSV

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Allgemeines

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Gegenstand dieser Verordnung ist die nähere Regelung der Inanspruchnahme der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe nach Paragraph 2, Ziffer 5, sowie des ermäßigten Steuersatzes und der Vergütung nach Paragraph 4, Absatz 3, des Elektrizitätsabgabegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, für Bahnstrom.
  2. Absatz 2,Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.

Im RIS seit

16.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2021

Gesetzesnummer

20011692

Dokumentnummer

NOR40238861

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