(2)Absatz 2,Die Aufwandsabgeltung beträgt
für das Kalenderjahr 2021: 437 798 Euro,
für das Kalenderjahr 2022: 674 972 Euro und
ab dem Kalenderjahr 2023: 794 074 Euro.
Die Aufwandsabgeltung für das Kalenderjahr 2023 erhöht sich ab dem Kalenderjahr 2024 jährlich jeweils um 2,5 Prozent, wobei eine kaufmännische Rundung auf ganze Eurobeträge vorzunehmen ist.