in Klassen, in welchen bei einer Schülerin oder einem Schüler bei einem Test gemäß § 4 Z 1 lit. c oder d (PCR-Test) ein positives Ergebnis nachgewiesen wurde, haben alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse zusätzlich zu den Bestimmungen des 2. Teiles und § 35 Abs. 3 an jedem der auf die Feststellung folgenden fünf Schultage einen Nachweis gemäß § 4 Z 1 lit. a zu erbringen undin Klassen, in welchen bei einer Schülerin oder einem Schüler bei einem Test gemäß Paragraph 4, Ziffer eins, Litera c, oder d (PCR-Test) ein positives Ergebnis nachgewiesen wurde, haben alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse zusätzlich zu den Bestimmungen des 2. Teiles und Paragraph 35, Absatz 3, an jedem der auf die Feststellung folgenden fünf Schultage einen Nachweis gemäß Paragraph 4, Ziffer eins, Litera a, zu erbringen und