(2)Absatz 2,Zeitlicher Geltungsbereich
KlimaTicket Ö Bundesheer.
Das KlimaTicket Ö Bundesheer gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Wehrdienstes als Zeitsoldat oder des Ausbildungsdienstes, welcher auf dem Ticket aufgedruckt ist, und endet maximal nach sechs Monaten und zwei Tagen mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsende. Sofern das Ticket erst nach Beginn des jeweiligen Wehrdienstes eingeholt wird, verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum dementsprechend und endet jedenfalls mit dem auf das Ende des jeweiligen Wehrdienstes folgenden Tag. Personen, die den Wehrdienst als Zeitsoldat oder den Ausbildungsdienst absolvieren, können zwei aufeinanderfolgende KlimaTicket Ö Bundesheer mit der maximalen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
KlimaTicket Ö Zivildienst.
Das KlimaTicket Ö Zivildienst gilt frühestens ab dem Beginn des Zivildienstes, welcher auf dem Ticket aufgedruckt ist, und endet maximal nach neun Monaten mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsende. Sofern das Ticket erst nach Beginn des Zivildienstes eingeholt wird, verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum dementsprechend und endet jedenfalls mit Ende des Zivildienstes.
KlimaTicket Ö Freiwilligendienst
Das KlimaTicket Ö Freiwilligendienst gilt frühestens ab dem Beginn des Freiwilligendienstes, welcher auf dem Ticket aufgedruckt ist, und endet maximalnach zwölf Monaten mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsende.
Sofern das Ticket erst nach Beginn des Freiwilligendienstes eingeholt wird, verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum dementsprechend und endet jedenfalls mit Ende des Freiwilligendienstes.
Das Ticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Gültigkeitsdauer.