4. Kompetenzbereich: Herstellung von Konditoreierzeugnissen |
4.1 Rezepte und Optimierungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.1.14 Punkt eins Punkt eins Strömungen der nationalen und internationalen Ernährungstrends und der Herstellungsmethoden verfolgen.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die branchenspezifischen Grundrezepte zur Herstellung von Konditoreiwaren und Halbfabrikaten geben und deren Zubereitung erläutern.
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Rezepte lesen und daraus relevante Informationen ermitteln.
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4.1.44 Punkt eins Punkt 4 die Vollständigkeit von Rezepten beurteilen und unvollständige und inkorrekte Angaben identifizieren (zB Reihenfolge der Rohstoffe in Bezug auf die Verarbeitung).
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4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Gewichtsangaben umrechnen bzw. hochrechnen und Rezepte an entsprechende Produktionsmengen anpassen.
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4.1.64 Punkt eins Punkt 6 Rezepte abändern und Ableitungen von Standardrezepten erstellen.
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4.1.74 Punkt eins Punkt 7 bei Änderungen der Zutaten die Menge entsprechend anpassen.
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4.1.84 Punkt eins Punkt 8 Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Konditoreiwaren durchführen, insbesondere Materialverbrauch, Bearbeitungsverluste, Material-, Personal- und Produktionskosten berechnen.
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4.1.94 Punkt eins Punkt 9 beim Entwickeln von Rezepten und Endprodukten mitarbeiten (zB Rezepte kreativ beeinflussen und anpassen).
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4.1.104 Punkt eins Punkt 10 auf Kundenwünsche und besondere ernährungswissenschaftliche und ernährungsphysiologische Bedürfnisse reagieren (zB mit Zucker- und Milchalternativen arbeiten, Allergene substituieren, vegane Endprodukte anbieten).
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4.1.114 Punkt eins Punkt 11 Rezept- und Arbeitschronologien erarbeiten.
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4.1.124 Punkt eins Punkt 12 Analyseergebnisse lesen und Informationen zur Optimierung von Rezepten entnehmen.
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4.2 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.2.14 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Bestimmungen zur Herstellung von Konditoreiwaren, insbesondere facheinschlägige Rechtsvorschriften und Richtlinien (LMSVG, Codex Alimentarius Austriacus, LMIV, IFS usw.) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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die Grundlagen der Ernährungslehre darstellen.
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verschiedene Roh-, Hilfsstoffe und Halbfabrikate (wie zB Milch- und Milchprodukte, Fettstoffe, Eier, Honig, Zucker, Marzipan, Mehl, Nüsse, Früchte, Gewürze, Aromen, Gelier- und Verdickungsmittel, Triebmittel, Backmittel) sowie Konditoreiwaren erkennen und ihre Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung darstellen.
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die saisonale Verfügbarkeit von den zu verarbeitenden Rohstoffen, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten (zB Obstsorten) einschätzen.
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die Frische von Rohstoffen, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten prüfen.
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einen Überblick über traditionelle Handwerkstechniken und klassische Rezepte der österreichischen Mehlspeistradition und Süßspeisenkultur geben.
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branchenspezifische Verfahren zur Herstellung von Konditoreiwaren darstellen und zugehörige Werkzeuge und Geräte (Gießtrichter, Stabmixer, Rühr- und Knetmaschinen, Paletten, Temperaturmessgeräte, Öfen usw.) und ihre Funktionsweise erläutern.
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einen Überblick über das betriebliche Sortiment geben.
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erklären, welche Endprodukte saisonal im Sortiment aufgenommen werden (zB Weihnachten, Ostern, Muttertag).
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Arbeitsutensilien und Zutaten rezeptbezogen vorbereiten.
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mit Maß- und Gewichtseinheiten umgehen und benötigte Zutaten auswiegen.
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4.3 Geräte und Maschinen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten an Geräten und Maschinen benötigt werden, aus technischen Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Daten- blättern usw.) ermitteln und anwenden.
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für anstehende Arbeiten benötigte Werkzeuge und Geräte (zB Gießtrichter, Stabmixer, Rühr- und Knetmaschinen, Palette, Temperaturmessgeräte, Öfen) vorbereiten und für deren Einsatzbereitschaft sorgen (Reinigen, Pflegen usw.).
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Werkzeuge, Geräte und betriebsspezifische Maschinen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften handhaben bzw. bedienen und den Produktionsprozess überwachen.
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4.4 Rohstoffverarbeitung und Halbfabrikaterzeugung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Lebensmittel verarbeiten, insbesondere unterschiedliche Schneidetechniken an- wenden.
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branchenspezifische Arbeitsschritte zur Herstellung von Konditoreiwaren, insbesondere Backen, Kochen, Rösten, Garen, Schmelzen, Temperieren, Abklaren, Schlagen, Rühren, Passieren, Sieben, Einmelieren, Mischen, Dressieren, Füllen, Aufstreichen, Trocknen, Ausrollen, Schneiden, Würzen und Stürzen durchführen.
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verschiedene Zubereitungsarten rezeptgerecht kombinieren.
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Geliermittel, Verdickungsmittel, Bindemittel, Lockerungs- und Triebmittel fachgerecht einsetzen.
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Zucker fachgerecht mit Hilfe der Zuckertabelle verarbeiten, um verschiedene Produkte zu erzeugen (Zuckermasse, Karamell usw.).
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Schokolade (zB Kuvertüre) temperieren und fachgerecht verarbeiten.
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betriebsspezifische Teige, Massen, Glasuren, Dessertcremen, Fruchtsaucen, Fruchtsalate, Füllungen und Mousse herstellen.
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4.5 Konditoreiwaren und Mehlspeisen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.5.14 Punkt 5 Punkt eins Konditoreiwaren und -erzeugnisse herstellen (Torten, Schnitten, Kuchen, Rouladen, Stückdesserts, Petits Fours, Teegebäck usw.).
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Konditoreiwaren aus Teigen (Konditoreibackwaren) herstellen.
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Konditoreiwaren aus betriebsspezifischen leichten, schweren und speziellen Massen herstellen.
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klassische österreichische Mehlspeisen herstellen (zB Palatschinken, Schmarren, Tascherl, Strudel, Salzburger Nockerl).
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betriebsspezifische warme und kalte Desserts herstellen.
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Konfiserieprodukte, Schokoladeerzeugnisse und Zuckerwaren herstellen (Pralinen, Bonbons usw.).
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Fruchterzeugnisse (zB Marmelade) erzeugen.
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Salz-, Käse- und Kleingebäck herstellen.
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4.6 Kleine kalte und warme Küche |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.6.14 Punkt 6 Punkt eins einen Überblick über die kleine kalte und warme Küche geben.
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betriebsspezifische Speisen der kleinen kalten und warmen Küche zubereiten.
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Canapés belegen und dekorieren.
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betriebsspezifische alkoholfreie Getränke zB Kaffee- und Teespezialitäten, Fruchtsäfte, Gemüsegetränke und Softdrinks zubereiten.
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4.7 Speiseeiserzeugung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.7.14 Punkt 7 Punkt eins die Grundlagen der Speiseeiserzeugung, insbesondere die speziellen Hygienebedürfnisse, darstellen.
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Eis in diversen Sorten herstellen.
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Halbgefrorenes (Semifreddo, Parfait, Sorbet usw.) erzeugen.
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Eisspeisen und Eisdesserts (zB Omelette surprise, Eisterrinen) herstellen und anrichten.
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4.8 Lebzelterei |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.8.14 Punkt 8 Punkt eins die Grundlagen der Lebzelterei als Basis des Lehrberufs Konditorei darstellen (Lebkuchenerzeugung usw.).
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Lebkuchen-Grundteige und Spezialteige (Honigteig, Zuckerteig, Sirupteig usw.) sowie zugehörige Glasuren (Dextringlasur, Fadenzuckerglasur usw.) herstellen.
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Lebkuchenwaren füllen, glasieren und beeisen.
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4.9 Dekoration, Ausfertigung und Präsentation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.9.14 Punkt 9 Punkt eins die kreative Dekoration und Ausfertigung von Konditoreiwaren (zB Torten, Tellerdesserts) planen und ihre Vorschläge skizzieren.
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essbare Dekore aus unterschiedlichen Materialen, insbesondere Zucker, Marzipan und Schokolade herstellen (zB Hippen, Krokant, Schokoladebögen, Spinnzucker, Gitter) und verschiedenen Verzierungstechniken anwenden (zB Spritztechnik, Pinseltechnik, Mirror Glaze).
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Modellierwerkzeuge fachgerecht handhaben.
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Vorlagen und Schablonen erstellen.
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mit Vorlagen, Formen und Schablonen arbeiten.
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Konditoreiwaren ausfertigen und dabei branchenspezifische Arbeitsschritte durchführen, insbesondere Ausstechen, Glasieren, Eindecken, (zB mit Fondant), Belegen, Spritzen, Tunken, Verzieren, Modellieren, Dressieren, Formen usw.
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Konditoreiwaren auflegen und arrangieren (einzeln oder sortiert).
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hergestellte Waren fachgerecht präsentieren zB auf die Anordnung in Vitrinen und Dessertwägen achten.
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4.10 Konservierung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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4.10.14 Punkt 10 Punkt eins die geschmacklichen und optischen Auswirkungen unterschiedlicher Techniken zur Haltbarmachung und Konservierung von Lebensmitteln darstellen (zB Auswirkungen auf Geschmack, Optik, Konsistenz und Textur, Vitaminverlust).
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Endprodukte durch den Einsatz verschiedener Konservierungsverfahren veredeln und/oder haltbar machen (durch das Zuführen von Zucker oder Alkohol, Erhitzen, Kühlen usw.).
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5. Kompetenzbereich: Verpackung, Qualitätssicherung, Kundenberatung und Verkauf |
5.1 Verpackung und Produktkennzeichnung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.1.15 Punkt eins Punkt eins Packmittel (Verpackungen, Behälter usw.) anforderungsgerecht auswählen und zur Verwendung vorschlagen.
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5.1.25 Punkt eins Punkt 2 Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen, insbesondere die Vorgaben der LMIV.
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5.1.35 Punkt eins Punkt 3 die Auswirkungen von inkorrekter Kennzeichnung von Endprodukten darstellen (zB nicht gekennzeichnete Allergene).
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5.1.45 Punkt eins Punkt 4 gefertigte Endprodukte, insbesondere Produkte mit spezieller Handhabung (zB gekühlte oder gefrorene Produkte), produkt- und versandgerecht verpacken.
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5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Endprodukte kommissionieren und die zusammengestellten Versandeinheiten prüfen.
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5.2 Qualitätskontrolle, Analyse und Dokumentation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.2.15 Punkt 2 Punkt eins die fortlaufende Qualitätskontrolle durchführen (Verarbeitungsfehler an Produkten oder Verpackungen erkennen, die Verkaufsfähigkeit von Produkten beurteilen usw.) und im Anlassfall entsprechende Maßnahmen setzen (zB melden, korrigieren, ausscheiden).
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Fehler an Konditoreiwaren erkennen (Glasurfehler, Fettreif usw.) und Rückschlüsse auf deren Entstehung ziehen.
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bei der Durchführung von lebensmitteltechnologischen Versuchen und Analysen mitarbeiten, um die Einflüsse von verschiedenen Faktoren auf die Produktqualität zu erkennen (zB Teige auswaschen, Fettreifanalysen durchführen).
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die Notwendigkeit von fachgerechten Dokumentationen für die Qualitätssicherung und Produktnachverfolgbarkeit darstellen.
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bei der Entnahme von Rückstellproben, zB von Speiseeis, unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitarbeiten.
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Ergebnisse von Analysen und Qualitätskontrollen fachgerecht dokumentieren (zB Inhalte, Methoden, Vorgehensweisen, Prüfungen, Prüfintervalle).
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die Wichtigkeit einer professionellen Unternehmenspräsentation als Grundlage für Audits erkennen.
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5.3. Kundenberatung und Verkauf |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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5.3.15 Punkt 3 Punkt eins auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten und Kunden gegenüber professionell auftreten.
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Kunden über die angebotenen Endprodukte bzw. Dienstleistungen (zB personalisierte Waren) beraten.
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Verkaufsgespräche führen, den Bedarf und die Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Vorschläge unterbreiten und Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen.
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Kunden über traditionelle Handwerkstechniken und klassische Rezepte der österreichischen Mehlspeistradition und Süßspeisenkultur sowie aktuelle Trends informieren.
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die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
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Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten oder weiterleiten.
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6. Kompetenzbereich: Warenwirtschaft |
6.1 Beschaffungsprozess |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.1.16 Punkt eins Punkt eins den Ablauf und die Prinzipien des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen).
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtlichen Konsequenzen erklären.
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6.2 Bedarfsermittlung und Bestellung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.2.16 Punkt 2 Punkt eins den Warenbestand (zB Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate) anhand von Listen oder aus dem elektronischen Warenwirtschaftssystem ermitteln.
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feststellen, ob die für die Herstellung von Konditoreiwaren benötigten Waren in aus- reichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
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Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen.
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Anfragen tätigen und Angebote einholen.
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bei Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vor- gaben mitwirken zB einen Bestellvorgang vorbereiten und dabei Angebote und Konditionen berücksichtigen.
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mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
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6.3 Warenannahme |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.3.16 Punkt 3 Punkt eins Waren (zB Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate) unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen.
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Waren im Wareneingangsbuch bzw. Warenwirtschaftssystem vermerken.
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die Lieferungen mit dem Auftrag vergleichen und Bestell- und Lieferscheine kontrollieren.
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Waren kontrollieren und feststellen, ob die Qualität, Mindesthaltbarkeit und Frische den Anforderungen entspricht.
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bei gekühlten und gefrorenen Waren die Temperatur überprüfen.
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allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
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Maßnahmen bei Lieferverzug oder mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB melden).
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6.4 Lagerwirtschaft |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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6.4.16 Punkt 4 Punkt eins Waren unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit produktgerecht (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht usw.) lagern, zB kühlen, tiefkühlen, auftauen, portionieren.
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für die nachhaltige Verwendbarkeit von Waren sorgen (zB angebrochene Waren fachgerecht für die Weiterverarbeitung lagern).
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Lagerbestände kontrollieren.
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Verfallsdaten beachten und kontrollieren.
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den Qualitätsverfall von Waren beurteilen.
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Schädlingsbefall erkennen (zB an Früchten, Nüssen).
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nicht mehr nutzbare oder verdorbene Waren aussortieren und fachgerecht entsorgen.
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bei unterschiedlichen Lagertests und Haltbarkeitsprüfungen mitarbeiten.
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die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
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