Bundesrecht konsolidiert

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Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung § 1

Kurztitel

Betonfertigteiltechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 333/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Betonfertigteiltechnik

Paragraph eins,
  1. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betonfertigteiltechniker bzw. Betonfertigteiltechnikerin) oder auf Wunsch geschlechtsneutral zu bezeichnen.

Im RIS seit

27.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021

Gesetzesnummer

20011613

Dokumentnummer

NOR40236587

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