Bundesrecht konsolidiert

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Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung § 8

Kurztitel

Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 198/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Praktische Prüfung

Paragraph 8,

 Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch und orientiert sich an den Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses auf Betriebsebene des Europäischen Ausschusses für Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI).

Im RIS seit

03.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20011535

Dokumentnummer

NOR40233389

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