Bundesrecht konsolidiert

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Befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 601/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2021

Außerkrafttretensdatum

31.12.2021

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Titel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021
StF: BGBl. II Nr. 601/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins und 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2020,, wird verordnet:

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2021

Gesetzesnummer

20011442

Dokumentnummer

NOR40230100

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