Bundesrecht konsolidiert

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Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 § 3

Kurztitel

Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 557/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

12.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Paragraph 3,

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 27, des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, bestraft.

Im RIS seit

11.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2020

Gesetzesnummer

20011391

Dokumentnummer

NOR40228312

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